Neues aus dem DRIV

Doping
Für das Jahr 2009 muss der DRIV bedingt durch einen Missed-Test (ein Sportler wurde von den Prüfern nicht angetroffen) Kürzungen der BMI-Mittel hinnehmen. Daraufhin hat der DRIV beschlossen, dass in Zukunft die Sportler an den Kosten, die der SK IFS im DRIV durch ihr Fehlverhalten entstehen, beteiligt werden.

Weitere Aufklärung zu diesem Thema wird durch die Broschüre „Sport ohne Doping!“, dsj, geleistet.
Auch der Masters-Bereich wird aufgefordert die Dopingrichtlinien einzuhalten!!!
Der DRIV hat sich gegen den Willen der SK IFS im DRIV mit Sitzung des HA in Luckenwalde eine eigene Antidopingordnung gegeben.

Empfohlene Literatur: Werner Franke, Der verratene Sport

Sportuntersuchungen – Inline Speedskating

  • Bei der Neuausstellung eines Sportpasses müssen Sportler ab dem 18. Lebensjahr einmalig eine sportmedizinische Grunduntersuchung nachweisen.
  • Sportler unter 18 Jahren müssen diese sportmedizinische Grunduntersuchung jährlich nachweisen.
  • Ab dem 40. Lebensjahr muss die sportmedizinische Grunduntersuchung im Abstand von 5 Jahren nachgewiesen werden
  • Ab dem 60. Lebensjahr muss die sportmedizinische Grunduntersuchung im Abstand von 2 Jahren nachgewiesen werden